Verhinderungspflege - Versorgung der Angehörigen im Urlaub
Wenn Sie selbst Urlaub machen möchten, oder wenn Sie einmal anders verhindert sind, können Sie neben dem Pflegegeld zusätzlich die sogenannte Verhinderungspflege (§39 SGB XI) in Anspruch nehmen.
Als Verhinderungsgrund gelten Arztbesuche, eigener Urlaub, Einkaufen, Freizeit u.v.m. Fragen Sie uns, wir helfen Ihnen beim Antrag und bei der Durchführung.
Wichtig ist aber in der Regel, dass Sie seit einem halben Jahr Pflegegeld beziehen und natürlich eine Pflegestufe zuerkannt wurde.
Wenden Sie sich an eines unserer Pflegezentren in Ihrer Nähe, oder senden Sie eine Email an info(at)caritas-pflege-ruhr.de .




