Beratungsangebot für pflegende Angehörige
Im Rahmen der Pflegeversicherung beraten wir pflegende Angehörige, die Pflegegeldleistungen erhalten. Diese Beratungsbesuche werden 2-4 mal im Jahr (je nach Pflegestufe) verpflichtend von den Pflegekassen gefordert
(§ 37.3 SGB XI; von den Pflegekassen finanziert).
Gern beraten wir Sie aber auch außerhalb dieser Pflichttermine (privat finanziert) in allen Fragen zur praktischen Pflege.
Wir beraten Sie in Essen, Hattingen und Oberhausen, gern aber auch in den angrenzenden Städten und Gemeinden.




